Ausleihbedingungen 

Das Bootsmaterial kann ausgeliehen werden von:

  • Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz
  • Konstanzer Schulen

  • Kooperationspartnern, Ehrenamtlichen und Honorarkräften des Jugendzentrums

  • Sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Voraussetzungen sind mindestens ein für den Kanu-Sport qualifizierter Verantwortlicher sowie ein geeignetes Zugfahrzeug. Das Kanumobil muss selbst abgeholt und wieder zurück gebracht werden.

Gebühren/ Kaution

Die Kaution ist unabhängig von der Anzahl der gemieteten Boote und Zubehör. Sie wird bei der Rückgabe erstattet, wenn keine Schäden am Kanumobil und dessen Zubehör festgestellt werden. Die Gebühren werden pro Nutzungstag und Boot erhoben. Anhänger und Zubehör sind inklusive.


 

Gebühr pro Boot & Nutzungstag

 

 

Kaution für gesamtes Material

 

Einrichtungen und Dienste des Sozial- und Jugendamtes

frei

frei

Kooperationspartner des Jugendzentrums und Konstanzer Schulen

10 €

200 €

alle anderen

25 €

200 €


Schäden/ Nutzung

Das Kanumobil ist gegen Unfallschäden die durch manuelle Bewegung an Dritten entstehen haftpflichtversichert. Schäden am Kanumobil selbst müssen vom Ausleihenden bezahlt werden. Unfallschäden, welche das Kanumobil während der Fahrt mit einem Zugfahrzeug verursacht, müssen durch die KFZ-Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgegolten werden.

Werden Personen oder Gegenständen während der Nutzung der Boote Schäden zugefügt, wird der Nutzer dafür haftbar gemacht.    

Die Nutzung des Kanumobiles erfolgt auf eigene Gefahr. Es müssen immer Schwimmwesten angelegt werden. Darüber hinaus sind die einschlägigen Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr und die Befahrungsregeln für Gewässer zu beachten. Auf das umsichtige und ökologische Verhalten auf Gewässern ist zu achten. Für die Einhaltung der Vorschriften haftet der Verantwortliche.

Die Nutzung des Kanumobiles und dessen Zubehör muss fachgerecht und pfleglich erfolgen. Für am Kanumobil und dessen Zubehör entstandene Schäden sowie Verluste, die nicht auf dem für ordnungsgemäßen Gebrauch üblichen Verschleiß beruhen, haftet der Verantwortliche. Alle Schäden am Kanumobil und dessen Zubehör sind dem Ansprechpartner für den Verleih anzuzeigen.

Zahlung

Die Zahlung der Kaution und der Gebühr erfolgt in bar bei Vertragsunterzeichnung bzw. bei der Übergabe des Kanumobiles.

Empfehlungen zur Ausleihe des Kanumobils

Wenn Sie mit einer Gruppe auf dem Wasser unterwegs sind, tragen Sie als Betreuungsperson die (finanzielle) Verantwortung dafür, dass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Dies bedarf einiger individueller Erfahrung sowohl im Kanusport, als auch darin, mit Gruppen per Kanu unterwegs zu sein.

Häufige Ursachen von Unfällen sind Unkenntnis, Unerfahrenheit, Überschätzung der eigenen und der Gruppenfähigkeiten, und Leichtsinnigkeit.

Folgende Hinweise sollten Sie unbedingt beachten:  

  • Vergewissern Sie sich, dass alle Teilnehmer schwimmen können.

  • Achten Sie darauf, dass alle Bootsinsassen ihre Schwimmweste ordnungsgemäß angelegt haben, und diese während der Fahrt nicht ablegen.

  • Am Bodensee können ohne große Vorzeichen innerhalb weniger Minuten starke Winde auftreten. Da Canadier sehr windanfällig sind, werden Sie eventuell gezwungen, Ihre geplante Route zu verlassen und ein sicher anzusteuerndes Alternativziel zu wählen.

  • Aufgrund des Windes kann es zu hoher Wellenbildung kommen, was das Navigieren erschwert und Boote zum Kentern bringen kann. Sollte dies auf offenem See weit entfernt vom Ufer passieren, ist es hilfreich, wenn Sie mit Bergungstechniken vertraut sind, und Ihre Gruppe diese im Vorfeld schon einmal ausprobiert hat.

  • Sie sollten sich mit den Befahrungsregeln für Gewässer vertraut machen. Speziell am Bodensee gibt es viele Naturschutzgebiete und Uferzonen, an welchen ein Anlegen verboten ist.

  • Ebenso sollten Sie Ihre Gruppe auf die Verkehrsregeln auf dem Wasser hinweisen. Jedes Jahr kommt es zu Zwischenfällen, weil Paddler sich (z.T. ahnungslos) in der Schifffahrtslinie befinden, in welcher die vorfahrtberechtigte Berufsschifffahrt verkehrt.

  • Weisen Sie die Gruppe darauf hin, wie man sich umsichtig und ökologisch auf Gewässern zu verhalten hat. (Lärm, Müll, kein Alkoholkonsum, Rücksicht auf andere Wassersportler, sensible Uferzonen...)

  • Benutzen Sie möglichst die zahlreichen Slipzugänge (ins Wasser führende Rampen zum Einwässern von Sportbooten), um eine Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.

  • Geben Sie Ihrer Gruppe vor dem Start eine kurze Einweisung in das Paddeln mit Canadiern. (Sitzposition, Paddelhaltung, Paddelführung, Grundschlag, Steuerschlag, J-Schlag, Anlegen von Schwimmwesten, Befahrungsregeln, ökologisches Verhalten...)

  • Führen Sie ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon mit sich, um im Notfall Hilfe anfordern zu können.


  1. Wasserschutzpolizei Konstanz:                 +49(0)7531/59020
  2. Wasserschutzpolizei Reichenau:              +49(0)7531/91190
  3. Internationale Notrufnummer:                  112

 

    Informationen zu Befahrungsregeln, Verboten, Ökologie und Windwarnungen erhalten Sie u.a. auf der Seite des Kanu-Club Konstanz unter www.kc-konstanz.de und auf www.LaCanoa.com

 



Routenempfehlungen

Wählen Sie die Etappenlänge dem Leistungsvermögen der Gruppe angemessen aus. Paddeln Sie möglichst in Ufernähe, damit sie bei Zwischenfällen (Kenterung...) das Ufer problemlos erreichen können. Falls Sie sich im Grenzgebiet aufhalten oder in die Schweiz paddeln wollen, führen Sie und Ihre Gruppe Personalausweise mit. Einige Empfehlungen:

  • Wallhausen – Marienschlucht

  • Konstanz – Insel Reichenau

  • Rund um die Insel Reichenau

  • Konstanz – Insel Reichenau – Hegne / Markelfingen

  • Konstanz – Ermatingen / Steckborn

  • Ab Stein am Rhein in Richtung Schaffhausen (Fliessgewässer!)

 
 
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